ist
heute folgender Vertrag abgeschlossen worden:
1.
Der Veranstalter engagiert das 1-Mann-Orchester für Background-, Tanz-
und Unterhaltungsmusik für Jung und Alt:
2.
Das Engagement gilt für __________ vom __________, den __________
im __________ in __________. Präsenzzeit von __________ bis __________
Uhr.
3.
Der Veranstalter bezahlt dem 1-Mann-Orchester sofort nach dem Auftritt
eine Gage in bar von CHF _____ (in Worten CHF _____). Verlangt der Veranstalter
eine Verlängerung der Präsenzzeit, erhöht sich die Gage
pro angebrochene Stunde um CHF _____. Wird die volle Gage nicht gemäss
Vertrag beglichen, zahlt der Veranstalter einen Zuschlag von CHF _____.
In der Gage sind sämtliche Spesen inbegriffen mit Ausnahme von Essen
(Pause zum essen) und Getränke und der evtl. Kosten gemäss Punkt
8, die zu Lasten des Veranstalters gehen. Bei Verkürzung der Präsenzzeit
wird die Gage nicht reduziert.
4.
Das 1-Mann-Orchester benötigt einen Stromanschluss 230 Volt/10A =
normale Steckdose. (Von Vorteil ist jedoch ein Starkstromanschluss Typ
15, 5-polig, nicht weiter als 30 Meter vom Auftrittsort entfernt.) Platzbedarf
für die Orchesteranlage: 3 x 2 Meter mit dem Rücken zur Wand
oder in einer Ecke. Der Boden muss stabil, flach, trocken und sauber gereinigt
sein und darf sich während des Tanzens nicht bewegen. Die Zu- und
Wegfahrt mit einem PW direkt vor das Auftrittslokal muss gewährleistet
sein und ein Parkplatz muss gratis zur Verfügung gestellt werden.
5.
Das 1-Mann-Orchester verpflichtet sich, sämtliche für seinen
Auftritt notwendigen Materialien selbst zu stellen und um _____ Uhr mit
dem Aufstellen der Anlage fertig zu sein. Es wird nur der Raum beschallt,
in dem sich das 1-Mann-Orchester befindet. Nach der Installation ist ein
verschieben nicht mehr möglich. Auf Wunsch stehen dem Veranstalter
während der Präsenzzeit folgende Geräte gratis zur Verfügung:
CD-Player, Musikkassettengerät, Mikrofon. Bedienung durch das 1-Mann-Orchester.
Weitere Zusatzleistungen des 1-Mann-Orchesters sind kostenpflichtig und
müssen in einem separaten Vertrag mind. 10 Tage vor dem Auftritt geregelt
werden. (z.B. Beschallung 2. Raum, Bühnenscheinwerfer, Discolight,
leichte Moderation, Funkmik, Laptop-/Beamer-Anschluss etc.)
6.
Vertragsauflösung ist nur bei schwerer Krankheit, schwerem Unfall,
Todesfall und unvorhergesehenem Militär- oder Zivilschutzdienst der
unterzeichneten Vertragsparteien möglich, wobei keine Partei schadenersatzpflichtig
wird.
7.
Bei Vertragsbruch wird sofort eine Konventionalstrafe in der Höhe
der Gage fällig. Nach der fristgerechten Bezahlung derselben, verzichten
beide Parteien auf jegliche weitergehende Forderungen.
8.
Es ist Sache des Veranstalters, für eine evtl. Bewilligung besorgt
zu sein. Er übernimmt auch die daraus entstehenden Kosten sowie die
evtl. SUISA-Gebühren (nur für öffentliche Auftritte).
9.
Dieser 2-fach ausgestellte Vertrag muss bis spätestens am: _____ gegenseitig
unterzeichnet und ausgetauscht sein.
10.
Der Inhalt dieses Vertrages ist beiden Parteien in ihrer Muttersprache
bekannt und wurde von diesen gelesen, genehmigt und eigenhändig unterzeichnet.
Ort
und Datum: _____ Unterschrift Veranstalter: _____ Unterschrift 1-Mann-Orchester:
_____
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